Position gegenüber Kolumbien bezüglich der Militär-Sonderstrafgerichtsbarkeit
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wird die Bundesregierung den neu gewählten kolumbianischen Präsidenten Juan Manuel Santos anlässlich seines Besuches in Deutschland auf die von ihm öffentlich angekündigte Reform der Justiz in Kolumbien und insbesondere auf die darin vorgesehene Militär-Sonderstrafgerichtsbarkeit für die von Mitgliedern der kolumbianischen Streitkräfte begangenen Verbrechen gegen die Menschlichkeit ansprechen?<br /> <br /> Inwiefern teilt die Bundesregierung die Befürchtung von Menschenrechtsorganisationen, dass mit dieser Reform der Straflosigkeit für von Armeeangehörigen begangene Verbrechen gegen die Menschlichkeit insofern Vorschub geleistet wird, als die Opfer nicht mehr vor zivilen Gerichten Anklage erheben können und kein Prozess und keine Verurteilung vor zivilen Gerichten mehr herbeigeführt werden kann?