Position des Europäischen Rates zu Artikel 4 der Energieeffizienzrichtlinie in der Version 4. April 2012
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie beurteilt die Bundesregierung die vorläufige Position des Europäischen Rates zu Artikel 4 der Energieeffizienzrichtlinie in der Version vom 4. April 2012, nach welcher lediglich Gebäude, welche in Besitz und in Nutzung der Zentralregierungen sind und die energetischen Mindestanforderungen nicht bereits erfüllen bei der Berechnung der zu sanierenden Fläche berücksichtigt werden, und wie viele der rund 4 500 Liegenschaften im Besitz des Bundes mit einer Gesamtfläche von etwa 50 Millionen m2 müssten nach dieser Formulierung nach Auffassung der Bundesregierung saniert werden?