Position des Bundesrechnungshofes zum ermäßigten Umsatzsteuersatz für Integrationsprojekte gemäß § 132 SGB IX
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Bundesrechnungshofs auf Bundestagsdrucksache 17/2290 (neu), dass der ermäßigte Umsatzsteuersatz für Integrationsprojekte gemäß § 132 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) weit über den Spielraum dessen hinausgeht, was das europäische Gemeinschaftsrecht den Mitgliedstaaten zum ermäßigten Steuersatz einräumt, und dass der Gesetzgeber unter Beachtung der gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben festzulegen hat, für welche Art von Leistungen der ermäßigte Steuersatz gelten soll, und in welcher Weise wird die Bundesregierung auf diese Feststellung des Bundesrechnungshofs reagieren?