Position des Bundeskanzlers zur Schuldenaufnahme und Infrastrukturfinanzierung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Bis zu welchem Zeitpunkt war der jetzige Bundeskanzler Friedrich Merz der Auffassung, dass wir grundsätzlich "irgendwann mal mit dem Geld auskommen [sollten], das wir an Steuern in Deutschland einnehmen" (Friedrich Merz, 9. Februar 2025) oder dass es "in der naheliegenden Zukunft ausgeschlossen [ist], dass wir die Schuldenbremse reformieren" (Friedrich Merz, 25. Februar 2025), was nach meiner Auffassung einbezieht, auch die Sanierung der Infrastruktur ohne zusätzliche Schulden aus dem laufenden Haushalt zu bestreiten, und ab wann setzte sich die Erkenntnis durch, dass dazu die Aufnahme von Schulden in einem dreistelligen Milliardenbetrag nötig ist, wie sie dann in der Änderung in Artikel 143h des Grundgesetzes ihre gesetzliche Grundlage gefunden hat?