Position des BMJV zu § 11 des Entwurfs des Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetzes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie hat sich das Bundesjustizministerium im Rahmen der Ressortabstimmung zu § 11 des "Entwurfs eines Gesetzes zur Vorbereitung der Schaffung von Baurecht durch Maßnahmengesetz im Verkehrsbereich" (MgvG) konkret positioniert, und welche Mitwirkungsmöglichkeiten hätten die Bundesländer aus Sicht der Bundesregierung bei einer künftigen Änderung bzw. Erweiterung der Maßnahmengesetze, wenn nach § 11 die Zustimmung des Bundesrates nicht erforderlich ist?