Position des BMF zur Anzeigepflicht für Steuergestaltungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat das Bundesministerium der Finanzen in den Beratungen der Bund-Länder-AG zur Anzeigepflicht für Steuergestaltungen ursprünglich die Ansicht vertreten, die Anzeigepflicht nur auf grenzüberschreitende Sachverhalte zu erstrecken, und gilt dies auch weiterhin?