Position der Vizepräsidentin der BaFin Elisabeth Roegele zu Cum-Ex-Geschäften während Ihrer Tätigkeit bei der DekaBank
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hält die Bundesregierung es für sinnvoll und berufsethisch tragbar, dass die Vizepräsidentin und Exekutivdirektorin Wertpapieraufsicht der dem Bundesministerium der Finanzen unterstellten Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Elisabeth Roegele, laut Medienberichten, in ihrer früheren Position als Chefjuristin der DekaBank auf Steuergutschriften in Millionenhöhe aus Cum-Ex-Geschäften bestand (https://app.handelsblatt.com/finanzen/banken/cum-ex-steuerskandal-bafin-vizepraesidentin-verteidigte-in-ihrem-frueheren-job-umstrittene-aktiendeals/24049784.html?ticket=ST-1807647-Eo4F31zz4HZ02mJdW6hu-ap2)?