Position der Bundesregierung zur Wiedereinführung von Grenzkontrollen in einzelnen EU-Mitgliedsstaaten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Haltung vertritt die Bundesregierung auf Ratsebene zur Initiative der Iuxemburgischen EU-Präsidentschaft, mit der die Europäische Kommission angehalten wird, dem Rat die Wiedereinführung von Grenzkontrollen in einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Union nach Artikel 26 der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 (Festlegung einer gemeinsamen Regelung für die vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen unter außergewöhnlichen Umständen) zu empfehlen (www.statewatch.org/news/2015/sep/eu-council-migration-state-of-play-11782-15.pdf), damit dieser die Empfehlung dann annehmen kann, und hinsichtlich welcher Mitgliedstaaten sollte aus Sicht der Bundesregierung eine solche Empfehlung für Kontrollen „an allen oder bestimmten Abschnitten ihrer Binnengrenzen“ ausgesprochen werden (bitte begründen, sofern sich die Begründung für jedes einzelne Land unterscheidet, diese jeweils darlegen)?