Position der Bundesregierung zur Versendung von Warnhinweisen bei Rechtsverstößen gegen das Urheberrecht
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass ein solches Warnhinweismodell bei Urheberrechtsverletzungen als verhältnismäßig anzusehen ist und dass ein solches Modell einen wirksamen Beitrag zur Bekämpfung von Rechtsverstößen leisten kann?<br /> <br /> Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass bereits heute anstelle kostenintensiver Abmahnungen Warnhinweise verschickt werden könnten und dass es hierzu keiner Inpflichtnahme der Internetzugangsanbieter bedürfte, und welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, warum nicht bereits heute – wenn die Vermeidung von Abmahnungen das Ziel eines solchen vorgerichtlichen Mitwirkungsmodells sein soll – vor einer Abmahnung eine aufklärende Warnung verschickt wird?