Position der Bundesregierung zur Strafzahlung für die Plattform X im Rahmen des Digital Service Acts
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat sich die Bundesregierung zu der 120-Millionen-Euro-Strafzahlung für die Musk-Plattform X, die die EU-Kommission aufgrund von Verstößen gegen die EU-Digitalgesetzgebung des Digital Services Acts verhängt hat, eine Auffassung gebildet, und wenn ja, wie lautet diese, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus ggf. für die eigene Nutzung der Plattform (www.tagesschau.de/ausland/europa/eu-x-strafe-100.html)?