Position der Bundesregierung zur sogenannten Länderöffnungsklausel
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hält die Bundesregierung die von Bayern genutzte sogenannte Länderöffnungsklausel (§ 249 Absatz 3 des Baugesetzbuches) für einen Erfolg und plant der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, die von ihm in seiner ehemaligen Funktion als Ministerpräsident des Landes Bayern genutzte Länderöffnungsklausel wieder einzuführen, damit weitere Länder rechtssichere Mindestabstände von Windenergieanlagen zur Wohnbebauung einführen können?