Position der Bundesregierung zur Regulierung von Genome Editing
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Schlussfolgerungen für ihre Positionierung auf EU-Ebene hinsichtlich einer Regulierung von Genome Editing (CRISPR/Cas9 etc.) zieht die Bundesregierung aus einem aktuellen Rechtsgutachten im Auftrag des Bundesamts für Naturschutz (vgl.www.bfn.de/<br /> fileadmin/BfN/recht/Dokumente/NT_Auffangrechte_RGutachten_Zusammenfassung.pdf), wonach die Regulierung von Methoden des Genome Editing im Rahmen des Gentechnikrechts sowohl ein klar überlegenes Schutzniveau bietet als auch die Aufsplitterung behördlicher Zuständigkeiten vermeidet, im Vergleich zu einer Regulierung im Rahmen anderer Rechtsbereiche?