Position der Bundesregierung zur Öffnung von Abschiebungsmöglichkeiten in den Ersteinreisestaat für unbegleitete minderjährige Geflüchtete
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der Öffnung von Abschiebungsmöglichkeiten in den Ersteinreisestaat auch für unbegleitete minderjährige Geflüchtete, wie sie in der von der Europäischen Kommission vorgelegten Neufassung der Verordnung zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist (COM(2016) 270 final) im Rahmen von Dublin IV vorgesehen ist, insbesondere im Hinblick auf das EuGH-Urteil vom 6. Juni 2013 (Rechtssache C-648/11), und wie viele Kinder und Jugendliche in Deutschland wären durch solch eine Regelung in den Ersteinreisestaat abschiebbar?