Position der Bundesregierung zur Höhe von Bahnsteigen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie ist die Haltung der Bundesregierung im Konflikt des Bundeslandes Saarland und anderer Länder mit der Deutschen Bahn AG zur Höhe von Bahnsteigen zwischen 55 und 76 cm, vor dem Hintergrund einer Einigung zwischen Rheinland-Pfalz und der Deutschen Bahn AG, und wenn die Bundesregierung an der einheitlichen Bahnsteighöhe von 76 cm festhält, sieht sie dann die Notwendigkeit einer Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1299/2014, die sowohl 55 als auch 76 cm Bahnsteighöhe als europäische Regelhöhen festlegt (www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/Es-duerfen-auch-55-Zentimeter-sein-Einigung-im-Streit-um-Bahnsteighoehen,einigung-bahnsteige-100.html)?