Position der Bundesregierung zur geplanten Änderung des Dublin-III-Abkommens der EU
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie wird sich die Bundesregierung zur geplanten Änderung der EU-Dublin-III-Verordnung im Rat der EU stellen, im Hinblick auf die in den Sondierungsgesprächen der GroKo vereinbarte Flüchtlingsobergrenze von um die 200 000 pro Jahr, nachdem Unions- und SPD-Abgeordnete im Europäischen Parlament bereits für die Änderung der Dublin-III-Regeln votierten, und ist eine solche Grenze durchsetzbar, wenn aufgrund der Änderung des Abkommens in Zukunft für das Asylverfahren derjenige EU-Mitgliedstaat zuständig sein soll, in dem bereits vermeintliche Verwandte des Asylsuchenden leben und nicht mehr, wie bisher, der EU-Ankunftsstaat (www.spiegel.de/politik/deutschland/fluechtlinge-eu-fluechtlingsplaene-alarmieren-bundesregierung-a-1187500.html)?