Position der Bundesregierung zur Entschließung des Europäischen Parlaments zu restriktiven Maßnahmen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie verhält sich die Bundesregierung konkret zur Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. Dezember 2009 zu restriktiven Maßnahmen gegen bestimmte Personen, insbesondere im Europäischen Rat?<br /> <br /> Wie stellt sich die Bundesregierung die konkrete Ausgestaltung des erforderlichen Rechtsschutzes i. S. d. Artikels 215 Absatz 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) vor?<br /> <br /> Hält die Bundesregierung das aktuelle Sanktionsverfahren der EU hinsichtlich der rechtsstaatlichen Verfahrensstandards und der individuellen Rechtsschutzmöglichkeiten für ausreichend?