Position der Bundesregierung zur Abschaffung der Roaminggebühren innerhalb der Europäischen Union
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche konkrete Position hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bezüglich der Pläne der EU zur Abschaffung der Roaminggebühren innerhalb der Europäischen Union vertreten, und was hat die Bundesregierung unternommen, als die EU-Kommission, die ursprünglich eine vollständige Abschaffung der Gebühren bis Mitte 2017 vorgesehen hatte, Anfang September 2016 überraschend das Gebührenverbot auf 90 Tage begrenzen wollte und nach der Kritik von Verbraucherschützern ihre Pläne nun wieder rückgängig machen will?