Position der Bundesregierung zum XVIII. Hauptgutachten 2008/2009 der Monopolkommission
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Monopolkommission im Achtzehnten Hauptgutachten 2008/2009 ihren gesetzlichen Auftrag nach § 44 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) erfüllt hat, der sie zu einer gesamtwirtschaftlichen Konzentrationsberichterstattung verpflichtet, in der sie u. a. „die absehbare Entwicklung der Unternehmenskonzentration in der Bundesrepublik Deutschland beurteilt“, wenn die Monopolkommission diese mit keinem Wort erwähnt, darstellt oder beurteilt?<br /> <br /> Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Monopolkommission ihren gesetzlichen Auftrag nach § 44 Absatz 1 Satz 1 GWB im Achtzehnten Hauptgutachten 2008/2009 erfüllt hat, wenn sie als Grundlage ihrer Berichtspflicht das Statistische Bundesamt beauftragt, einen umfangreichen und kostspieligen Tabellenteil zur Konzentration in der Wirtschaft zu erstellen, aber ausdrücklich darauf „verzichtet“ (Tz. 120), die Ergebnisse auszuwerten und zu kommentieren?<br /> <br /> Hält die Bundesregierung die Angaben der Monopolkommission im Achtzehnten Hauptgutachten 2008/2009 für glaubwürdig, dass von „rund 580 000“ durch Konzerne und sonstige Gruppen kontrollierten Unternehmen nur „knapp die Hälfte“ wirtschaftlich aktiv ist (Tz. 137), und erscheint es nicht abwegig, dass etwa zwei Drittel aller rund 200 000 Konzerne und sonstigen Gruppen (Tab. I.1, I.2) nur aus einem einzigen wirtschaftlich aktiven Unternehmen bestehen sollen?<br /> <br /> Auf welche Weise hat sich die Bundesregierung davon überzeugt, dass die für die Bevorzugung einer bestimmten kommerziellen Datenquelle des Konzentrationsberichts maßgebliche „Vergleichsrechnung“ (Tz. 101 ff., 131 ff.) und die von der Monopolkommission behaupteten, früheren Angaben widersprechenden Ergebnisse tatsächlich existieren?