Position der Bundesregierung zum Übereinkommen über Streumunition
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Rechtfertigt der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine aus Sicht der Bundesregierung einen Bruch der mit dem Oslo-Verbotsvertrag eingegangenen verbindlichen völkerrechtlichen Verpflichtungen für Deutschland hinsichtlich der "Ächtung der Produktion, Lagerung und Verwendung von Streumunition", und wenn ja, wie wird sich die Bundesregierung auf der Basis dieser Neubewertung zu möglichen Anfragen anderer Staaten verhalten (www.berliner-zeitung.de/news/eu-staat-will-ukraine-streumunition-liefern-deutschland-muesste-zustimmen-li.310973; www.bundeswehr-journal.de/2015/letzte-streubomben-der-bundeswehrvernichtet/; www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/themen/abruestung-ruestungskontrolle/uebersicht-konvalles-node/streumunition-node)?