Position der Bundesregierung zum Membership Action Plan der NATO für Bosnien und Herzegowina
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> In welcher Weise unterscheidet sich die Haltung der Bundesregierung bei den für den Membership Action Plan der NATO für Bosnien und Herzegowina als notwendig erachteten Fortschritten bei der Klärung der militärischen Eigentumsfragen in dem betroffenen Land von der Haltung der anderen NATO-Mitgliedstaaten, und welche Gründe sieht die Bundesregierung, in dieser Frage von der Haltung der anderen NATO-Mitgliedstaaten abzuweichen?