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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-78109

Position der Bundesregierung zum Investitionsschutz im Freihandelsabkommen CETA

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat die Bundesregierung ihre Position zum Investitionsschutz geändert (vgl. u. a. Antwort auf meine Schriftliche Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 18/412, ,,Deutschland erachtet Bestimmungen zum Investitionsschutz einschließlich Vorschriften zum Investor-Staat-Schiedsverfahren in Übereinkommen mit OECD-Staaten [&hellip;] grundsätzlich für nicht erforderlich. Diese Position gilt sowohl gegenüber den Vereinigten Staaten von Amerika als auch gegenüber Kanada&quot;) vor dem Hintergrund, dass es in der Stellungnahme der Bundesregierung zu den Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht 2 BvR 1368/16, 2 BvR 1444/16, 2 BvR 1482/16, 2 BvR 1823/16 und 2 BvE 3/16 heißt: &quot;Die Bundesrepublik Deutschland, die anderen EU-Mitgliedstaaten und die EU sehen den Investitionsschutz in CETA als wichtigen Baustein, um die Attraktivität der EU als Zielland für kanadische Investoren sicherzustellen&quot; (bitte begründen), und kann die Bundesregierung bestätigen, dass Kanada auf Investorengerichte in CETA (Umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen EU-Kanada) verzichten würde, aber die EU-Seite nicht (vgl. http://norberthaering.de/de/27-german/news/699-magnetteweiterlesen; bitte begründen)?