Position der Bundesregierung zum Investitionsschutz im Freihandelsabkommen CETA
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat die Bundesregierung ihre Position zum Investitionsschutz geändert (vgl. u. a. Antwort auf meine Schriftliche Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 18/412, ,,Deutschland erachtet Bestimmungen zum Investitionsschutz einschließlich Vorschriften zum Investor-Staat-Schiedsverfahren in Übereinkommen mit OECD-Staaten […] grundsätzlich für nicht erforderlich. Diese Position gilt sowohl gegenüber den Vereinigten Staaten von Amerika als auch gegenüber Kanada") vor dem Hintergrund, dass es in der Stellungnahme der Bundesregierung zu den Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht 2 BvR 1368/16, 2 BvR 1444/16, 2 BvR 1482/16, 2 BvR 1823/16 und 2 BvE 3/16 heißt: "Die Bundesrepublik Deutschland, die anderen EU-Mitgliedstaaten und die EU sehen den Investitionsschutz in CETA als wichtigen Baustein, um die Attraktivität der EU als Zielland für kanadische Investoren sicherzustellen" (bitte begründen), und kann die Bundesregierung bestätigen, dass Kanada auf Investorengerichte in CETA (Umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen EU-Kanada) verzichten würde, aber die EU-Seite nicht (vgl. http://norberthaering.de/de/27-german/news/699-magnetteweiterlesen; bitte begründen)?