Position der Bundesregierung zum Export von Rüstungsgut nach Saudi-Arabien
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie wird die Bundesregierung – etwa im Bundessicherheitsrat – bei ihrer gemäß Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt/M. vom 23. Juni 2016 (Az.: 5 K 3718/15.F) anstehenden Bescheidung von Heckler + Kochs Antrag vom 1. Dezember 2013, Gewehr-Teile des G36 für über 0,5 Millionen Euro nach Saudi-Arabien zu exportieren (vgl. SPON 23. Juni 2016), nach ihren "Politischen Grundsätzen" für solche Rüstungsexporte negativ zu würdigen, dass entgegen deren Ziffer IV.4 das Unternehmen bei früheren Exporten von G36 etwa nach Mexiko, Georgien oder Ägypten/Libyen zusammen mit dortigen Stellen den nötigen Endverbleib mehrfach nicht sicherstellte bzw. gezielt damit umging (vgl. nur ZEITonline 3. Februar 2014), ferner dass Saudi-Arabien gemäß BND-Analysen den Terrorismus förderte (Nr. III.7), kürzlich in Bahrain militärisch intervenierte (Nr. III.5) sowie Menschenrechte auch daheim fortdauernd verletzt (Nr. III.4), und wie wird die Bundesregierung entsprechend über die weiteren beantragten Rüstungsexporte nach Saudi-Arabien entscheiden (z. B. 48 Patrouillenboote, 750 Schulterwaffen, 100 ungepanzerte Sattelschlepper, Berge- und Pionierpanzer, geschützte "Boxer", Munition, Granaten: SPON a.a.O.)?