Position der Bundesregierung zum Einsatz bestimmter Reserveantibiotika in der landwirtschaftlichen Tierhaltung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Bleibt die Bundesregierung trotz der Funde hochgradig resistenter Erreger bei ihrem Vorhaben, in der Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken nur die Umwidmung bestimmter Reserveantibiotika einzuschränken, nicht aber deren Einsatz in der landwirtschaftlichen Tierhaltung generell (www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Gefaehrliche-Keime-in-Baechen-Fluessen-und-Seen,keime302.html), und wie begründet sie dies?