Position der Bundesregierung zu Todesurteilen aufgrund der Teilnahme an Protesten im Iran im November 2019
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, sich mit konkreten Schritten über die Pressemitteilung der Menschenrechtsbeauftragten Dr. Bärbel Kofler vom 27. Februar 2020 hinaus, für die Iraner Amir Hossein Moradi, Mohammad Rajabi und Saeed Tamjidi, deren Todesurteil wegen ihrer Teilnahme an den Protesten im Iran im November 2019 am 24. Juni 2020 in zweiter Instanz (https://en.radiofarda.com/a/iran-supreme-court-upholds-death-sentence-for-three-young-protesters/30687890.html) ohne ordnungsgemäßes Verfahren und Rechtsbeistand aufrechterhalten wurde, einzusetzen, und welche Konsequenzen zieht sie gegenüber der iranischen Regierung bei derartigen Menschenrechtsverletzungen?