Position der Bundesregierung zu Rüstungsexporten nach Saudi-Arabien
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit sieht die Bundesregierung einen Widerspruch in ihrer Äußerung, sie genehmige Rüstungsexporte bezogen auf den „Terrorpaten Saudi-Arabien“ restriktiv, verantwortungsvoll und gemäß dem Koalitionsvertrag (dpa vom 12. April 2018) und dem Umstand, dass der Koalitionsvertrag festschreibt, ab „sofort“ keine Ausfuhren an Länder zu genehmigen, solange diese unmittelbar am Jemen-Krieg beteiligt sind (www.cdu.de/system/tdf/media/dokumente/koalitionsvertrag_2018.pdf?file=1) und Saudi-Arabien als kriegsbeteiligtes Land sogar die Militärkoalition im Jemen-Krieg anführt und angesichts der Verdreifachung der Rüstungsexportgenehmigungen nach Saudi-Arabien noch vor Ablauf des ersten Quartals 2018 zum Vorjahresquartal (KNA vom 12. April 2018)?