Position der Bundesregierung zu einer Neuregelung der EU-Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zu der Frage, ob bei einer Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten mithilfe einer Beschränkung der Speicherpflicht auf bestimmte Datenkategorien dem negativen Urteil des EuGH vom 21. Dezember 2016 ("Tele 2") Rechnung getragen werden könnte, und welche Datenkategorien kämen hierfür infrage bzw. könnten ausgeschlossen werden?