Position der Bundesregierung zu einer Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit für Streitfälle mit Großbritannien nach dem Brexit
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Strebt die Bundesregierung gegenüber Großbritannien für die Zeit nach dem Brexit für Streitfälle, die heute in die Zuständigkeit des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) fallen würden, eine Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit an, sofern dann der EuGH nicht mehr zuständig ist?