Position der Bundesregierung zu einem möglichen UN-Abkommen zum weltweiten Verbot von Atomwaffen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Gründe nennt die Bundesregierung, um ihr Abstimmungsverhalten mit Nein in der UN-Generalversammlung über den Resolutionsentwurf L.41 zu rechtfertigen, der die Aufnahme von formalen Verhandlungen über ein Abkommen zum weltweiten Verbot der Herstellung, des Besitzes, des Einsatzes von Atomwaffen und der Stationierung solcher Waffen fremder Mächte in ihrem Territorium fordert (Quelle: ican germany; VN-Mehrheit setzte Verhandlungen zum Atomwaffenverbot durch, 28. Oktober 2016), und wird die Bundesregierung gleichwohl an der für März, Juni, Juli 2017 einberufenen UN-Konferenz teilnehmen, die von der übergroßen Mehrheit (123 zu 38 Staaten) der UN-Generalversammlung beschlossen wurde, obwohl der Partner USA die Nichtteilnahme in einem Brief gefordert hat (taz vom 27. Oktober 2016, "Vertrauliches US-Schreiben liegt der taz vor" von Andreas Zumach)?