Position der Bundesregierung zu einem "Amt eines Europäischen Bürgerbeauftragten für kollektiven Rechtsschutz"
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Was versteht die Bundesregierung unter dem in der politischen Einigung über die Richtlinie über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/22/EG in Erwägungsgrund 73 angesprochenen "Amt eines Europäischen Bürgerbeauftragten für kollektiven Rechtsschutz", und welche Position vertritt sie dazu beziehungsweise welche Argumente sprechen aus ihrer Sicht für und wider ein solches Amt (siehe Ratsdokument 9592/20; https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-9592-2020-INIT/DE/pdf)?