Position der Bundesregierung zu CO2-Grenzwerten für leichte Nutzfahrzeuge
Gründe für die Einschränkung des Regulierungsvorschlags der EU-Kommission für Grenzwertvorgaben auf leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 t, Zieljahr und Festlegung für einen CO2-Grenzwert für den Flottendurchschnitt leichter Nutzfahrzeuge, Verringerung des CO2-Ausstoßes durch Geschwindigkeitsbegrenzung, statistische Angaben zu Neuzulassungen und Gesamtbestand: CO2-Ausstoß unter Annahme verschiedener Parameter, weitere Maßnahmen zum Klimaschutz im Bereich leichter Nutzfahrzeuge