Position der Bundesregierung im UN-Sicherheitsrat zu Cyberangriffen auf den Iran durch die Schadprogramme Stuxnet und Flame
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Unter welchen Umständen bewertet die Bundesregierung einen Cyberangriff als eine Anwendung von Gewalt gegen die territoriale Unversehrtheit nach Artikel 2 der UN-Charta, wie es die USA angekündigt haben und aus dem Pentagon mit „Wer die Stromnetze unseres Landes sabotiert, muss mit Raketen im Schornstein rechnen“ kommentieren (SPIEGEL ONLINE, 1. Juni 2011), und warum wird die Bundesregierung im UN-Sicherheitsrat nicht tätig, damit dieser feststellt, dass Cyberangriffe auf den Iran durch die Schadprogramme Stuxnet und Flame (The Washington Post, 19. Juni 2012) einen Bruch des Friedens oder eine Angriffshandlung darstellen bzw. Empfehlungen abgibt oder Maßnahmen trifft, um die internationale Sicherheit zu wahren oder wiederherzustellen (vgl. Artikel 39 der UN-Charta)?