Position der Bundesregierung im Rahmen der UN-Arbeitsgruppe für ein verbindliches Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche inhaltlichen Positionen vertritt die Bundesregierung auf den Konsultationen der UN-Arbeitsgruppe für ein verbindliches Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten (Open-ended intergovernmental working group on transnational corporations and other business enterprises with respect to human rights – IGWG), insbesondere auf dem Konsultationstreffen am 29. Mai 2020, und was ist ihr bekannt über die rechtlichen Aspekte der Kompetenzverteilung zwischen EU und Mitgliedstaaten in Bezug auf den Prozess für ein verbindliches Abkommen?