Position der Bundesregierung gegenüber der EU-Kommission im Beihilfeverfahren Nürburgring
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Vertritt die Bundesregierung gegenüber der EU-Kommission im Beihilfeverfahren zum Nürburgring weiterhin die Position, dass es im Verhältnis zwischen Förderbank und Staat keine beihilferelevanten Handlungen geben kann und die Förderbanken damit ein „verlängerter Arm“ des Staates sind, und mit wem wurde diese Position vor der Übermittlung an die EU-Kommission abgestimmt?