Position der Bundesministerin für Justiz in der Frage etwaiger Laufzeitverlängerungen für Atomkraftwerke
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Kann die Bundesministerin der Justiz in der Frage etwaiger Laufzeitverlängerungen für Atomkraftwerke ein Vorgehen mittragen, das nach gutachterlicher Einschätzung ihres eigenen Hauses „mit einem nicht unerheblichen verfassungsrechtlichen Risiko verbunden wäre“, weil „nicht sicher davon ausgegangen werden [kann], dass das Bundesverfassungsgericht im Streitfall die Zustimmungsbedürftigkeit verneint“ (vgl. Gutachten zur Zustimmungsbedürftigkeit einer Änderung des Atomgesetzes zur Verlängerung der Laufzeit von Kernkraftwerken vom 1. Juni 2010)?***)<br /> <br /> ***) Siehe hierzu auch Frage 29.