Portugal unterstützen und Parlamentsrechte wahren
Abgabe einer Stellungnahme gem. Art. 23 III GG: Zustimmung des Bundestags zur Änderung des Anpassungsprogramms und zur Freigabe der nächsten Tranche aus dem Hilfsprogramm; Ermöglichung rechtzeitiger zukünftiger Stellungnahmen durch frühestmögliche und umfassende Unterrichtung durch die Bundesregierung, Wahrung der Beteiligungsrechte des Bundestags durch entsprechende Gestaltung der innerstaatlichen Verfahrensschritte vor Ratsentscheidungen, fortlaufende Unterrichtung über die Umsetzung des Anpassungsprogramms und Änderungen wirtschaftlicher Rahmenbedingungen