Polizeiliches Vorgehen gegen den Journalisten Hans-Gerd Öfinger während eines Einsatzes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum wurde der freie Journalist Hans-Gerd Öfinger aus Wiesbaden – wie in einem Beschwerdeschreiben der Deutschen Journalistinnen-und Journalisten-Union vom 7. November 2012 an den Bundesminister des Innern, Dr. Hans-Peter Friedrich, beschrieben – am 29. Oktober 2012 im Hauptbahnhof Frankfurt am Main trotz Vorzeigens seines Presseausweises bei der aus journalistischem Interesse erfolgten Beobachtung eines Polizeieinsatzes gegen eine vermeintliche Schwarzfahrerin von Beamten der Bundespolizei unter Anwendung von Zwang und der Androhung von Gewalt in die Diensträume der Bundespolizei gebracht und dort nach vermeintlichen Waffen durchsucht, und inwieweit stellt dies einen Verstoß gegen die grundgesetzlich geschützte Pressefreiheit dar?