Polizeiliche Ermittlungsverfahren wegen unerlaubter Einreise bzw. unerlaubten Aufenthalts im Jahr 2023
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie viele polizeiliche Ermittlungsverfahren gab es laut Polizeilicher Kriminalstatistik wegen unerlaubter Einreise bzw. unerlaubten Aufenthalts (bitte differenzieren, auch im Folgenden) im Jahr 2023 (bitte die Gesamtzahlen jeweils auch nach Alter differenzieren, und zwar: 0 bis unter 1 Jahr, 1 bis unter 6 Jahren, 6 bis unter 10 Jahren, 10 bis unter 14 Jahren, 14 bis unter 16 Jahren, 16 bis unter 18 Jahren, Volljährige), und wird das Bundesministerium des Innern und für Heimat gegenüber der Bundespolizei tätig werden (und wenn ja, wie) angesichts der Einschätzung von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, der bei polizeilichen Ermittlungen wegen unerlaubten Grenzübertritten und illegalen Aufenthalten gegen Kleinkinder und Babys den Tatbestand der Verfolgung Unschuldiger (§ 344 des Strafgesetzbuches) objektiv als erfüllt ansieht, weil jedenfalls bei Babys und Kleinkindern ein entsprechender Vorsatz und ein intellektuelles Verständnis des Konzepts nationalstaatlicher Grenzen sicher immer ausgeschlossen werden kann (wenn sie nicht gar, unabhängig von ihrem Willen, getragen wurden, vgl. https://community.beck.de/2024/04/15/tausendfache-verfolgung-unschuldiger-ss-344-stgb-zur-manipulation-der-polizeilichen-kriminalstatistik; bitte rechtlich nachvollziehbar begründen), auch vor dem Hintergrund, dass diese Delikte nach der Darstellung von Prof. Dr. Henning Ernst Müller 85 Prozent der erfassten Strafverfahren bei Kindern bis zu sechs Jahren ausmachen und dies nach meiner Einschätzung eine verzerrte Wahrnehmung in der Öffentlichkeit zur Folge haben kann?