Polizeiliche Ermittlungserfolge durch die Wiedereinführung der sogenannten Vorratsdatenspeicherung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Aufgrund welcher konkreten polizeilichen Ermittlungserfolge (bitte entsprechende Fallzahlen angeben) ist folgende Aussage aus dem vom Bundesministerium des Inneren am 11. August 2016 veröffentlichten 16-seitigen Sachstand zur Inneren Sicherheit getroffen worden: "Tathintergründe und Netzwerkstrukturen können wir inzwischen durch die Wiedereinführung der sog. Vorratsdatenspeicherung besser aufklären.", und wie steht diese Aussage im Zusammenhang mit dem Stand der Umsetzung hinsichtlich der durch das Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten in § 113b Telekommunikationsgesetz geregelten Verpflichtung der Telekommunikationsunternehmen?