Polizeigewalt gegen Demonstranten im Sudan
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit kann die Bundesregierung sicherstellen, dass im Zuge der Demonstrationen im Sudan, die seit Dezember 2018 anhalten (www.deutschland funk.de/sudan-vorstufe-zum-volksaufstand.799. de.html?dram:article_id=438718), keine der an der Tötung von oder sonstiger Gewalt gegen die Demonstrantinnen und Demonstranten beteiligten Polizistinnen und Polizisten durch deutsche oder europäische Entwicklungsgelder ausgebildet wurden, und plant sie vor dem Hintergrund der durch die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe Bärbel Kofler aufgebrachten Vorwürfe der Folter und fehlenden Rechtsstaatlichkeit im Land (www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/kofler-osman-mirghani-sudan/2199526) einen Abschiebestopp in den Sudan?