Politische Loyalität als Voraussetzung für die Besetzung verantwortlicher Positionen im BMZ
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie bewertet die Bundesregierung die Auffassung des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, dass bei der Personalauswahl zur Besetzung verantwortlicher Positionen im BMZ auch „politische Loyalität“ Voraussetzung sei (vgl. WESTFALEN-BLATT vom 17. Januar 2012), und woran bemisst die Bundesregierung das Vorhandensein dieser „politischen Loyalität“, insbesondere hinsichtlich der Mitgliedschaft der Bewerber in den die Regierung tragenden Parteien?