Politisch motivierte Straftaten mit dem Ziel der Beeinflussung des demokratischen Willensbildungsprozesses
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sind nach Auffassung der Bundesregierung Straftaten denkbar, bei denen in "Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie den demokratischen Willensbildungsprozess" (www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/PMK/pmk_node.html) im Sinne eines Gesetzesvorhabens oder politischen Zieles der Bundesregierung oder Festigung der Macht der Bundesregierung beeinflussen sollen, stellte dies nach Ansicht der Bundesregierung "Politisch motivierte Kriminalität" dar, und welchem "Phänomenbereich" müssten nach Ansicht der Bundesregierung solche Taten zugeordnet werden?