PMK-Zuordnung von Beschuldigten im Zusammenhang mit der Reichsbürgerrazzia vom 7. Dezember 2022
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie begründet das Bundesministerium des Innern und für Heimat, dass die Beschuldigten der "Reichsbürger"-Razzia vom 7. Dezember 2022 sowie weitere Straftaten des Themenfeldes "Reichsbürger" nicht in der in der Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/5591 angeführten Statistik zum Phänomenbereich Politisch motivierte Kriminalität rechts (PMK-rechts-) aufgeführt wurden, obwohl in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/5481 zu Frage 8 angegeben wird, dass zumindest Teile der Beschuldigten dem politisch rechten Spektrum zuzurechnen sind (bitte begründen, warum diese Zuordnung zum Phänomenbereich PMK -sonstige Zuordnung- und nicht zum Phänomenbereich PMK -rechts- erfolgte) und welches Definitionssystem inklusive Kriterien liegt dieser Zuordnung zugrunde (bitte hierbei explizit auf die Bewertung der Motive der Tatbegehung, die Tatumstände, erkennbare ideologische Hintergründe und Ursachen der Tatbegehung eingehen)?