Planungsvereinbarungen mit der DB Netz AG in Bezug auf das Vorhaben "ABS/NBS Hannover - Bielefeld"
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Woraus leitet die Bundesregierung, ohne vorher die Zustimmung des Deutschen Bundestages und des Bundesrates als Gesetzgeber eingeholt zu haben, die Berechtigung ab, für das in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/10571 genannte Vorhaben „ABS/NBS Hannover–Bielefeld (–Hamm) 300 km/h-Variante für Deutschlandtakt“ verbindliche Planungsvereinbarungen mit der DB Netz AG abzuschließen, wenn der o. g. Projektanfang der „300 km/h-Variante“ weder bei den Beratungen zum Bundesverkehrswegeplan 2030 noch in den Projektbeschreibungen des Schienenwegeausbaugesetzes vorgestellt, erörtert oder abwägend entschieden worden ist?