Planungsstand für den Ausbau der Bundesautobahn 8 zwischen Felden und Grabenstätt von 4 auf 6 Spuren
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist die Angabe der Autobahndirektion Südbayern (www.abdsb.bayern.de) zutreffend, dass (derzeit) für den Abschnitt zwischen Felden und Grabenstätt im Zuge der A8 keine Planungen für den sich im Weiteren Bedarf befindlichen Ausbau auch dieses Abschnittes von 4 auf 6 Spuren vorgesehen sind, und warum hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung für den gesamten im Weiteren Bedarf befindlichen Abschnitt der A8 zwischen Felden und der deutsch-österreichischen Grenze, damit also auch für den Abschnitt zwischen Felden und Grabenstätt, unter Bezug auf § 6 des Fernstraßenausbaugesetzes die Erlaubnis zur Aufnahme der Planung erteilt (s. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 66 auf Bundestagsdrucksache 17/584)?