Planungsauftrag zur Ausbaustrecke Hannover–Bielefeld
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), nachdem im November 2020 nach meiner Ansicht unter klarem Verstoß gegen die strikten Vorschriften der Bundeshaushaltsordnung zunächst nur in mündlicher Form und nach meiner Ansicht erst verspätet als schriftlicher Planungsauftrag (s. Aktenzeichen: E 21/519.4/165 Han-Bil vom 15. Februar 2021) der Auftrag zur Ausbaustrecke (ABS)/Neubaustrecke (NBS) Hannover–Bielefeld an die DB Netz AG für die Planung, des mit mehr als 8 Mrd. Euro am Ende zu veranschlagenden Zahlbetrages aus dem Einzelplan 12 erteilt worden war, disziplinarrechtliche Schritte unternommen, um potenziellen haushaltsrechtlichen Verstößen nachzugehen?