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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-82558

Planungen zur Ortsumgehung Mirow in Mecklenburg-Vorpommern

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Trifft es zu, dass der Bund bei der Planung der Ortsumgehung Mirow in Mecklenburg-Vorpommern (laufendes und fest disponiertes Projekt im Bundesverkehrswegeplan &ndash; BVWP &ndash; 2030) nunmehr einer anderen technischen Bauweise als der bisher geplanten (Bodenaustausch statt Überschüttung) zugestimmt hat und dadurch die Bauzeit um vier Jahre verkürzt wird, und wenn ja, wieso können die dadurch zusätzlich erforderlichen Mittel freigegeben werden, obwohl das Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald der Klage einer Anwohnerin wegen formeller Planungsfehler stattgegeben hat und derzeit die gerichtliche Prüfung der Klage gegen die Planfeststellung noch nicht abgeschlossen ist (Az.: 5 M 303/5, Beschluss vom 14. Dezember 2015, Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern 5. Senat)?<br /> <br /> Finanzielle Mittel in welcher Höhe werden nach Einschätzung der Bundesregierung bei einer anderen technischen Bauweise erforderlich sein, die statt der bisher geplanten Überschüttung nunmehr einen Bodenaustausch vorsieht, und wie wirkt sich dies auf die kalkulierten Gesamtkosten des BVWP-Projekts &quot;Ortsumgehung Mirow&quot; aus?