Planungen zur Evaluation der Regelungen des Infektionsschutzgesetzes durch unabhängige Sachverständige
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wann wird das Bundesministerium für Gesundheit die externe Evaluation, nach § 5 Absatz 9 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), zu den Auswirkungen der Regelungen in dieser Vorschrift und in den Vorschriften der §§ 5a, 28 bis 32, 36 und 56 im Rahmen der nach Absatz 1 Satz 1 festgestellten epidemischen Lage von nationaler Tragweite und zu der Frage der Reformbedürftigkeit in Auftrag geben, und wann wird die Bundesregierung hierzu einen unabhängigen Sachverständigen nach § 5 Absatz 9 Satz 3 IfSG benennen?