Planungen für die Schienenstrecke Stendal - Steinfeld
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Was heißt die im Mai 2014 von der Bundesregierung getroffene folgende Aussage: "Aufgrund der damaligen Planungsüberlegungen ließ sich die Vorhabenträgerin für den Abschnitt Stendal–Steinfeld (bei Kläden) das Baurecht für die zusätzliche Streckenausrüstung ausdrücklich nur für eine eingleisige Strecke erteilen. Der Grund hierfür war, dass beabsichtigt war, das wieder aufzubauende zweite Gleis künftig von Steinfeld aus über eine Verbindungskurve an die weiter südlich gelegene Strecke Oebisfelde–Stendal (Strecke 6107) anzuschließen. Die Planung wird derzeit unter Berücksichtigung weiterer Alternativen betrieblich bewertet. Sollte der Wiederaufbau des zweiten Gleises gemäß der damaligen Planung als "Neubau" oder doch in "alter Lage" erfolgen, dann besteht hier in beiden Varianten hinsichtlich des Schallschutzes ein Vorsorgeanspruch, da die Widmung der Zweigleisigkeit in diesem Abschnitt durch die Planfeststellung ausdrücklich aufgehoben wurde." (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 44 auf Bundestagsdrucksache 18/1590) unter den heutigen Bedingungen konkret?