Planungen für die Bahnstrecke Hameln-Elze
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist nach Kenntnis der Bundesregierung entlang der Bahn-Strecke Hameln–Elze eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) bei einer Elektrifizierung der Strecke Hameln–Elze durchgeführt und damit auch ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt worden, welches umgesetzt werden muss, insbesondere vor dem Hintergrund des durch das Investitionsbeschleunigungsgesetz geänderten § 18 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes, wonach keine Feststellung des Planes mehr nötig ist, sofern keine Pflicht zur Durchführung einer UVP besteht? <br /> <br /> An welchem Stand befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Planungen der DB Netz AG für die Stecke Hameln–Elze, und wie ist der Planungsstand bei den Kreuzungsbahnhöfen auf der genannten Strecke? <br /> <br /> In welcher Art und in welchem Umfang werden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Siedlungsbereichen entlang der zukünftigen Gütertransitstrecke (Hameln, Behrensen, Coppenbrügge, Marienau, Salzhemmendorf) Maßnahmen des Lärm- und Erschütterungsschutzes vorgenommen, und bis wann werden diese voraussichtlich fertiggestellt sein? <br /> <br /> Mit welcher Anzahl an Güterzügen ist nach Kenntnis der Bundesregierung pro Tag (24 Stunden) nach der Elektrifizierung auf der Strecke Elze–Hameln (Projekt 2-046-V02) bis zur Fertigstellung der Neubaustrecke Hannover–Bielefeld zu rechnen (Zeithorizont 2040) sowie nach der Fertigstellung der Neubaustrecke Hannover–Bielefeld zu rechnen?