Planung und Umsetzung eines "übergesetzlichen Lärmschutzes" auf Bahnstrecken im Dreieck Bremen–Hamburg–Hannover
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Unterstützt die Bundesregierung die Planung und Umsetzung eines "übergesetzlichen Lärmschutzes" (https://beirat-alpha.de/wp-content/uploads/2017/08/PM-3-2017-Kandidaten-Antworten.pdf, S. 1) auf allen vom sog. Alpha E (bedarfsgerechter Ausbau von Bestandsstrecken im Dreieck Bremen – Hamburg – Hannover) betroffenen Bahnstreckenabschnitten, und inwiefern kann die Forderung nach einem "übergesetzlichen Lärmschutz", nach Kenntnis der Bundesregierung, auf die Sanierung anderer Bestandsstrecken der DB Netz AG in der Bundesrepublik Deutschland angewendet werden?